Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Zahnarztpraxis CORMENTIS ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.cormentis.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Nicht barrierefreie Inhalte:
Barriere 1: Grundlegende Seitenstruktur und Orientierung
- Beschreibung: Die grundlegende Struktur der Seiten erschwert die Orientierung, besonders für Menschen, die Hilfstechnologien wie Screenreader nutzen. Oft fehlt eine klare Kennzeichnung des Hauptinhalts oder eine Hauptüberschrift, und die Gliederung durch Überschriften ist nicht logisch aufgebaut oder Überschriften sind leer. Dies macht es schwer, den Seitenaufbau zu verstehen und sich zurechtzufinden.
- Begründung: Die Ursache liegt in den technischen Vorlagen der Webseite. Diese erzeugen keine klare und logische Struktur, die von assistiven Hilfsmitteln korrekt interpretiert werden kann.
Barriere 2: Bedienelemente, Links und Medien
- Beschreibung: Bilder sind teilweise ohne eine beschreibende Textalternative eingebunden, wodurch ihr Inhalt oder Zweck unklar bleibt (dies betrifft auch QR-Codes). Zudem sind andere Bedienelemente, wie Links oder eingebettete Inhalte wie Online-Terminbuchungstools, nicht verständlich beschriftet. Auch bei Medien wie Videos fehlen Untertitel, was die Inhalte für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen unzugänglich macht.
- Begründung: Dies ist teils auf redaktionelle Versäumnisse und teils auf die technische Umsetzung von Navigationselementen und externen Inhalten zurückzuführen, bei denen keine verständlichen Beschriftungen hinterlegt wurden.
Barriere 3: Formulare
- Beschreibung: In Formularen sind Eingabefelder nicht immer korrekt mit ihren Beschriftungen verbunden oder fehlerhaft ausgezeichnet. Dies kann bei der Nutzung mit Hilfstechnologien zu Verwirrung führen.
- Begründung: Die Formulare sind technisch so umgesetzt, dass sie die Anforderungen an eine eindeutige und barrierefreie Nutzung nicht vollständig erfüllen.
Barriere 4: Kontraste und Lesbarkeit
- Beschreibung: An einigen Stellen der Webseite ist der Farbkontrast zwischen dem Text und seinem Hintergrund zu gering. Dies betrifft sowohl Texte als auch Bedienelemente und erschwert die Lesbarkeit, insbesondere für Menschen mit einer Sehschwäche.
- Begründung: Das visuelle Design der Webseite muss überprüft werden, um sicherzustellen, dass die empfohlenen Mindestkontraste für gute Lesbarkeit überall eingehalten werden.
Barriere 5: Tastaturbedienbarkeit und Fokus-Sichtbarkeit
- Beschreibung: Die Webseite lässt sich nicht vollständig nur mit der Tastatur steuern, da wichtige interaktive Elemente wie Menüs oft nicht erreichbar sind. Zudem ist die visuelle Hervorhebung des jeweils aktiven Elements (der „Tastaturfokus“) nicht durchgehend sichtbar, und es fehlt ein Sprunglink, um wiederkehrende Bereiche wie die Navigation zu überspringen und direkt zum Hauptinhalt zu gelangen.
- Begründung: Die technische Umsetzung der Webseite berücksichtigt die alleinige Steuerung per Tastatur nicht ausreichend. Die Programmierung der interaktiven Elemente ist hier unvollständig.
Barriere 6: PDF-Dokumente
- Beschreibung: Auf der Webseite werden PDF-Dokumente zum Download angeboten, die nicht barrierefrei sind. Inhalte wie Texte und die allgemeine Dokumentstruktur können von Hilfstechnologien wie Screenreadern nicht oder nur unzureichend ausgelesen werden.
- Begründung: Die zum Download bereitgestellten Dokumente wurden nicht in einem barrierefreien Format erstellt. Dies schließt Nutzer von assistiven Technologien von den darin enthaltenen Informationen aus.
2. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 2. Juli 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage einer repräsentativen Seitenauswahl. Dabei kamen manuelle Prüfschritte sowie automatisierte Testwerkzeuge (z. B. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool) zum Einsatz.
Die Prüfung orientierte sich an den Kriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, wie sie von der europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) gefordert werden.
3. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
CORMENTISLudwigstr. 48
67346 Speyer
E-Mail: info@cormentis.de
Telefon: 06232 · 3142660
4. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Wirtschaftsakteuren eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Kontakt zur Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetzbei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de